Hausordnung

allgemeine Bestimmungen

Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung. Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute. Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.

 

Leistungen und Preise

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Homepage und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Informationsschreiben an alle Teilnehmer (Rundmail). Nach Vetragsabschluß kann der Veranstalter Änderung vornehmen, über die der Teilnehmer selbstverständlich umgehend informiert wird. Wir verweisen dabei auf die Homepage des Veranstalters (www.TT-LAN.de), auf der jegliche Änderungen bekannt gegeben werden.

 

Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt gefährdet ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Durchführung, trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird (zum Beispiel Teilnehmer, die vorsätzlich Viren, Trojanische Pferden etc. verbreiten). Der Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt dabei. Dadurch eventuelle entstehende Kosten trägt der Störer dabei allein. Wir verweisen dabei darauf, daß den Anweisungen des Organisations-Teams unbedingt Folge zu leisten ist.

 

Nutzung von Software

Jeder Teilnehmer ist für den Inhalt mitgebrachter Datenträger selbst verantwortlich. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, daß jeglicher Einsatz/Besitz von nicht lizensierter Software (Raubkopien) gesetzlich verboten ist. Für die Benutzung/Besitz jugendgefährdender Spiele/Darstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Teilnahme an Turnieren während der Veranstaltung geht der Besitz der ensprechenden Originalsoftware voraus. Mit der Anmeldung des Teilnehmers zu Turnieren erklärt dieser, das er im Besitz der Originalsoftware ist und den Lizensbestimmungen der Softwarehersteller folge leistet.

 

Beginn und Ende der Veranstaltung

Die Veranstaltung findet vom 27.10.2023 bis 29.10.2023 statt.

 

Viren, Hacken, DDoS, etc.

Das Verbreiten von Viren ist strengsten untersagt. Ist das Orga-Team der Meinung, das jemand mutwillig Viren und ähnliches auf der TT-LAN in Umlauf bringt, so wird dieser mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist nicht möglich. Wer beim Hacken oder Spammen erwischt wird, wird auch mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Sollten durch diese Aktionen Schäden aufgetreten sein, so müssen diese vom Verursacher übernommen werden.

 

Bezahlung

Der festgesetzte Eintrittspreis ist auf folgendes Konto unter Vermerk des vollständigen Namens und des Nicknamens zu überweisen:

TT-LAN Offenburg e.V.
KTO 4582690
BLZ 66450050
Sparkasse Offenburg
IBAN DE40 6645 0050 0004 5826 90
BIC SOLADES1OFG

Verwendungszweck:
Vor- und Nachname sowie Nickname

Natürlich kann der Eintrittspreis auch per PayPal gezahlt werden. Die bei der Transaktion anfallenden PayPal-Gebühren übernehmen wir komplett. Somit kostet euch die Bezahlung per PayPal keinen Cent mehr ;-) ... Die Zahlungen werden hier direkt über die Homepage mittels "TT-Konto aufladen" bzw. "Ticket kaufen" ausgeführt. Der Vorteil bei Zahlung per PayPal ist natürlich, das direkt nach erfolgreicher Zahlung dein Account entsprechend auf dem Status "bezahlt" bzw. bei Aufladung des "TT-Kontos" das Geld direkt gut geschrieben ist.

Mit Tätigung der Zahlung an den Veranstalter, erkennt der Teilnehmer die unten genannten Teilnahmebedingungen des Veranstalters vorbehaltlos an!

 

Rücktritt durch den Teilnehmer

Wir verweisen darauf, daß bei Nichterscheinen zu dieser Veranstaltung oder vorheriger Stornierung, der bereits gezahlte Eintrittspreis nicht rückerstattet werden kann. In den letzten Jahren haben wir aber immer bis knapp einer Woche vor der LAN bei Absage immer den Eintritt zurück erstattet. Wie gesagt, ein Recht hierauf besteht nicht und wird im Falle einer Rückzahlung ausschließlich durch uns aus Kulanz gemacht ...

 

Haftung der Teilnehmer

Im Falle von mutwilliger Sachbeschädigung im Bereich der Veranstaltung (innerhalb der Halle), dabei sei sowohl das Inventar der Halle als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Schädigende unbeschränkt und in voller Höhe und kann ohne Aufschub sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei hat der Schädigende keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Des weiteren erfolgt eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde. Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung, Handy ...) selbst. Bei Abhandenkommen (Diebstahl) von Wertgegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung oder erfüllt Regressanspüche. Für Unwetterschäden, wie z.B. Blitzschlag, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Das Absichern der mitgebrachten Geräte obligt den Teilnehmern selbst.

 

Teilnahme minderjähriger Personen

Die Teilnahme minderjähriger Personen ist nicht erlaubt. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht teilnehmen.

Wir werden am Einlass Ausweiskontrollen durchführen, um dies sicherzustellen. Das gleiche gilt für Zuschauer/Besucher der Veranstaltung.

 

Gesundheitliche Schäden

Hinweis: Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen sollte nach ca. 60 Minuten Spielzeit eine Pause von 10 Minuten eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

 

Einbringen eigener Geräte

Das Verwenden selbstgebauter Geräte ist untersagt. Des weiteren sind eigenmächtige Umbauten des Netzwerkes nicht gestattet! Das Gleiche gilt für eigenwilliges Einbringen von Erweiterungen wie Hubs oder ähnlichen Dingen. Dies muß mit dem Veranstalter im Vorfeld geklärt werden.