TT-LAN Offenburg e.V. KTO 4582690 BLZ 66450050 (Sparkasse Offenburg)
letzte Kontoprüfung 15.05.2012
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"Gold" Sponsoren
Sponsoren
die "Hausordnung" ... wie ist was geregelt ...
allgemeine Bestimmungen
Die Veranstaltung einer LAN Party dient einem gemeinnützigen Zweck und ist nicht gewinnorientiert. Das Einheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zu Gute.
Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung des Regelwerkes zumindest den Ausschluß des Betreffenden von weiteren Veranstaltungen vor.
Bezahlung
Der festgesetzte Eintrittspreis ist auf folgendes Konto unter Vermerk des vollständigen Namens und des Nicknamens zu überweisen:
TT-LAN Offenburg e.V. KTO 4582690 BLZ 66450050 (Sparkasse Offenburg)
Optinal kann der Eintrittspreis auch per PayPal Express gezahlt werden. Die bei der Transaktion anfallenden PayPal-Gebühren in Höhe von 1,9% des Gesamtbetrags zzgl. einmaligen 0,35€ ind vom Teilnehmer zu bezahlen und werden bei der Zahlung automatisch mit auf den Eintrittspreis gerechnet.
Mit Tätigung der Zahlung an den Veranstalter, erkennt der Teilnehmer die unten genannten Teilnahmebedingungen des Veranstalters vorbehaltlos an!
Leistungen und Preise
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unserer Homepage und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Informationsschreiben an alle Teilnehmer (Rundmail). Nach Vetragsschluß kann der Veranstalter Änderung vornehmen, über die der Teilnehmer selbstverständlich umgehend informiert wird. Wir verweisen dabei auf die Homepage des Veranstalters (www.TT-LAN.de), auf der jegliche Änderungen bekannt gegeben werden.
Rücktritt durch den Teilnehmer
Wir verweisen darauf, daß bei Nichterscheinen zu dieser Veranstaltung oder vorheriger Stornierung, der bereits gezahlte Eintrittspreis nicht rückerstattet werden kann.
Rücktritt/Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt gefährdet ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer vor und während der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Durchführung, trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Teilnehmer nachhaltig gestört wird (zum Beispiel Teilnehmer, die vorsätzlich Viren, Trojanische Pferden etc. verbreiten). Der Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt dabei. Dadurch eventuelle entstehende Kosten trägt der Störer dabei allein. Wir verweisen dabei darauf, daß den Anweisungen des Organisations-Teams unbedingt Folge zu leisten ist.
Haftung der Teilnehmer
Im Falle von mutwilliger Sachbeschädigung im Bereich der Veranstaltung (innerhalb der Halle), dabei sei sowohl das Inventar der Halle als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Schädigende unbeschränkt und in voller Höhe und kann ohne Aufschub sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei hat der Schädigende keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Des weiteren erfolgt eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde. Jeder Teilnehmer haftet für selbst eingebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung, Handy ...) selbst. Bei Abhandenkommen (Diebstahl) von Wertgegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung oder erfüllt Regressanspüche. Für Unwetterschäden, wie z.B. Blitzschlag, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Das Absichern der mitgebrachten Geräte obligt den Teilnehmern selbst.
Nutzung von Software
Jeder Teilnehmer ist für den Inhalt mitgebrachter Datenträger selbst verantwortlich. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, daß jeglicher Einsatz/Besitz von nicht lizensierter Software (Raubkopien) gesetzlich verboten ist. Für die Benutzung/Besitz jugendgefährdender Spiele/Darstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Der Teilnahme an Turnieren während der Veranstaltung geht der Besitz der ensprechenden Originalsoftware voraus. Mit der Anmeldung des Teilnehmers zu Turnieren erklärt dieser, das er im Besitz der Originalsoftware ist und den Lizensbestimmungen der Softwarehersteller folge leistet.
Beginn und Ende der Veranstaltung
Die Veranstaltung findet vom 26.10. bis 28.10.2012 statt. Beginn : 26.10.2012, Freitag 18:00 Uhr Ende : 28.10.2012, Sonntag 16:00 Uhr
Teilnahme Minderjähriger Personen
Die Teilnahme minderjähriger Personen ist nicht erlaubt. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nicht teilnehmen.
Wir werden am Einlass Ausweiskontrollen durchführen, um dies sicherzustellen. Das gleiche gilt für Zuschauer/Besucher der Veranstaltung.
Gesundheitliche Schäden
Hinweis: Durch die extreme Beanspruchung des Körpers bei der Durchführung von Videospielen sollte nach ca. 60 Minuten Spielzeit eine Pause von 10 Minuten eingelegt werden. Für gesundheitliche Schäden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Einbringen eigener Geräte
Das Verwenden selbstgebauter Geräte ist untersagt. Des weiteren sind eigenmächtige Umbauten des Netzwerkes nicht gestattet! Das Gleiche gilt für eigenwilliges Einbringen von Erweiterungen wie Hubs oder ähnlichen Dingen. Dies muß mit dem Veranstalter im Vorfeld geklärt werden.
Viren und Hacken
Das Verbreiten von Viren ist strengsten untersagt. Ist das Orga-Team der Meinung, das jemand mutwillig Viren und ähnliches auf der TT-LAN in Umlauf bringt, so wird dieser mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages ist nicht möglich. Wer beim Hacken oder Spammen erwischt wird, wird auch mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Sollten durch diese Aktionen Schäden aufgetreten sein, so müssen diese vom Verursacher übernommen werden.